Bürgerberatung in Frankfurt am Main

Anzeigen-Nr. 230322, veröffentlicht am 01.10.2025
Kategorie: Studierendenjob

Stadt Frankfurt am Main, Bürgeramt

Branche : Öffentlicher Dienst & Verwaltung

Beschäftigungsart:
Studentische Hilfskraft
Dauer:
Ein Jahr mit Verlängerungsoption
Beginn:
ab November 2025
Vergütung:
Entgeltgruppe 5 TVöD
Tätigkeitsbereich:
Customer Relations & Service
Berufserfahrung:
keine Angabe
Einsatzort:
Frankfurt am Main
Home-Office möglich:
Nein
Kontakt­auf­nah­me:
E-Mail

Stellenbeschreibung

Die Bürgerberatung ist ein Informations-Büro der Stadt Frankfurt am Main. Die Bürgerberatung berät Bürger:Innen zum Service-, Freizeit- und Kulturangebot der Stadt Frankfurt am Main und beantwortet Fragen rund um städtische Ämter und Institutionen. Wir suchen ab November 2025 für Tätigkeiten im Publikumsbereich eine studentische Aushilfskraft (w/m/d).



Zu Ihren Aufgaben gehören:


  • Selbständige Beantwortung und Bearbeitung von Bürger:Innen-Anfragen im persönlichen Gespräch und per E-Mail
  • Mitarbeit bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung der Informationsangebote der Bürgerberatung

Anforderungen

Wir erwarten:

  • Serviceorientierter Umgang mit Bürgern:Innen und interkulturelle Kompetenz
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch wünschenswert
  • Interesse an der Arbeit einer Stadtverwaltung und an allen Frankfurt-Themen, zum Beispiel aus den Bereichen Kultur, Freizeit und aktuelles Stadtgeschehen
  • Gute Auffassungsgabe, insbesondere auch bei behördlichen Themen
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität insbesondere in Bezug auf Servicezeiten
  • Teamfähigkeit

Hinweis: Die Bürgerberatung in der Frankfurter Neuen Altstadt (Hinter dem Lämmchen 6) ist von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Ihre Dienstzeit liegt in diesem Zeitrahmen und erfolgt nach Absprache. Insbesondere freitags benötigen wir ganztags Unterstützung. Bei gelegentlich stattfindenden öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen der Bürgerberatung kann Ihre Dienstzeit auch darüber hinausgehen. Die Stellenbesetzung ist nur möglich bei Student:Innen im Erststudium mit einer Stundenanzahl von 15 bis maximal 20 Wochenstunden. Es handelt sich vorerst um eine befristete Tätigkeit von einem Jahr. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.