Bürgerberatung in Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main, Bürgeramt
Branche : Öffentlicher Dienst & Verwaltung
- Beschäftigungsart:
- Studentische Hilfskraft
- Dauer:
- Ein Jahr mit Verlängerungsoption
- Beginn:
- ab November 2025
- Vergütung:
- Entgeltgruppe 5 TVöD
- Tätigkeitsbereich:
- Customer Relations & Service
- Berufserfahrung:
- keine Angabe
- Einsatzort:
- Frankfurt am Main
- Home-Office möglich:
- Nein
- Kontaktaufnahme:
Stellenbeschreibung
Die Bürgerberatung ist ein Informations-Büro der Stadt Frankfurt am Main. Die Bürgerberatung berät Bürger:Innen zum Service-, Freizeit- und Kulturangebot der Stadt Frankfurt am Main und beantwortet Fragen rund um städtische Ämter und Institutionen. Wir suchen ab November 2025 für Tätigkeiten im Publikumsbereich eine studentische Aushilfskraft (w/m/d).
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Selbständige Beantwortung und Bearbeitung von Bürger:Innen-Anfragen im persönlichen Gespräch und per E-Mail
- Mitarbeit bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung der Informationsangebote der Bürgerberatung
Anforderungen
Wir erwarten:
- Serviceorientierter Umgang mit Bürgern:Innen und interkulturelle Kompetenz
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch wünschenswert
- Interesse an der Arbeit einer Stadtverwaltung und an allen Frankfurt-Themen, zum Beispiel aus den Bereichen Kultur, Freizeit und aktuelles Stadtgeschehen
- Gute Auffassungsgabe, insbesondere auch bei behördlichen Themen
- Zuverlässigkeit und Flexibilität insbesondere in Bezug auf Servicezeiten
- Teamfähigkeit
Hinweis: Die Bürgerberatung in der Frankfurter Neuen Altstadt (Hinter dem Lämmchen 6) ist von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Ihre Dienstzeit liegt in diesem Zeitrahmen und erfolgt nach Absprache. Insbesondere freitags benötigen wir ganztags Unterstützung. Bei gelegentlich stattfindenden öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen der Bürgerberatung kann Ihre Dienstzeit auch darüber hinausgehen. Die Stellenbesetzung ist nur möglich bei Student:Innen im Erststudium mit einer Stundenanzahl von 15 bis maximal 20 Wochenstunden. Es handelt sich vorerst um eine befristete Tätigkeit von einem Jahr. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.